Zu beachten ist, dass ein Sondertransport nur für eine unteilbare Ladung gültig ist.
Ab einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen, einer Gesamtlänge von 22 Meter und/oder einer Breite von 3,21 Metern muss der Sondertransport mit einer Begleitung durchgeführt werden. Begleitung Stufe 1.
Dafür steht Ihnen unser Firmeneigenes Begleitfahrzeug mit der dafür nötigen Ausstattung zur Verfügung
Eine Begleitung ab Stufe 2 muss durch ein vereidigtes Straßenaufsichtsorgan durchgeführt werden. Wir organisieren diese Begleitung für Sie!